BildungsangebotExternisten

Die AHS-Externistenprüfungskommission ist zuständig für

  • Personen, die die Schulpflicht positiv erledigt haben und ohne Schulbesuch zur AHS-Reifeprüfung gelangen wollen.
  • Personen, die für ein Universitätsstudium Zusatzprüfungen ablegen müssen (z. B. Latein, Biologie)
  • Personen, die Prüfungen über einzelne Fächer oder einzelne Schulstufen ablegen wollen.
  • Personen im häuslichen Unterricht, die das 9. Pflichtschuljahr absolvieren müssen.

Informationen und Anmeldung:
Mag. Brigitte Fuchs
E-Mail: externisten@tsn.at

Bitte nehmen Sie zuerst per E-Mail Kontakt auf. Danach erfolgt ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch.

BildungsangebotExternisten

Die AHS-Externistenprüfungskommission ist zuständig für

  • Personen, die die Schulpflicht positiv erledigt haben und ohne Schulbesuch zur AHS-Reifeprüfung gelangen wollen.
  • Personen, die für ein Universitätsstudium Zusatzprüfungen ablegen müssen (z. B. Latein, Biologie)
  • Personen, die Prüfungen über einzelne Fächer oder einzelne Schulstufen ablegen wollen.
  • Personen im häuslichen Unterricht, die das 9. Pflichtschuljahr absolvieren müssen.

Informationen und Anmeldung:
Mag. Brigitte Fuchs
E-Mail: externisten@tsn.at

Bitte nehmen Sie zuerst per E-Mail Kontakt auf. Danach erfolgt ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch.

1. Einzelne Fächer oder Schulstufen nachholen

Voraussetzungen

  • Positiver Abschluss der 8. Schulstufe
  • Mindestalter: so alt wie reguläre Schüler*innen der jeweiligen Stufe
  • Zulassungsantrag inkl. aller Unterlagen an externisten@tsn.at

Lernstoff

  • Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt eigenverantwortlich. Sie müssen sich selbst um geeignete Lernmaterialien kümmern.
  • Prüfungen sind nach dem aktuell gültigen AHS-Lehrplan sowie nach einem bis zu drei Jahre außer Kraft gesetzten Lehrplan möglich.
  • Informationen zum konkreten Prüfungsstoff erhalten Sie per E-Mail von Frau Mag. Brigitte Fuchs: externisten@tsn.at

Prüfungsablauf

  • Bei Fächern mit schriftlicher und mündlicher Teilprüfung wird zuerst schriftlich geprüft.
  • Die mündliche Prüfung ist verpflichtend, auch wenn die schriftliche negativ ausfällt – nur so kann eine Gesamtnote gebildet werden.
  • Ist die Gesamtnote negativ, müssen Sie die Prüfung wiederholen und sich erneut anmelden.
  • War die schriftliche Prüfung positiv, muss nur die mündliche wiederholt werden – auch hierfür ist eine neue Anmeldung erforderlich.

Wiederholungsmöglichkeiten

  • Dreimalige Wiederholung pro Fach ist möglich.
  • Die Wiederholung muss innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach dem letzten Prüfungsversuch stattfinden.
  • Eine Nichtanmeldung innerhalb dieses Zeitraums gilt als Terminverlust.
  • Ein Wechsel der Prüfungskommission ist nicht erlaubt.

2. Externistenreifeprüfung

Die Externistenreifeprüfung entspricht der standardisierten AHS-Reifeprüfung. Die standardisierte Reifeprüfung besteht aus insgesamt sieben Prüfungen, die sich auf drei Säulen verteilen können:
Säule 1 verpflichtende schriftliche Klausuren
Säule 2 verpflichtende mündliche Prüfungen
Säule 3 die abschließende Arbeit, kurz ABA (bis zum Schuljahr 2028/29 optional)

Dadurch gibt es zwei Wahlmöglichkeiten:
Variante 1 abschließende Arbeit (ABA) plus sechs Prüfungen
Variante 2 sieben Prüfungen ohne abschließende Arbeit (ABA)

Die standardisierte Reifeprüfung
Wahlmöglichkeiten für die 7 Prüfungsgebiete der Reifeprüfung:

Die standardisierte Reifeprüfung

Wahlmöglichkeiten für die 7 Prüfungsgebiete der Reifeprüfung:

Abschließende Arbeit Schriftliche Klausuren Mündliche Prüfungen
JA 3 Klausuren (D, LFS, M) 3 Prüfungen (15 Wochenstunden)
4 Klausuren (D, LFS, M, +) 2 Prüfungen (10 Wochenstunden)
NEIN 3 Klausuren 4 Prüfungen (vorauss. 20 Wochenstunden)
4 Klausuren 3 Prüfungen
5 Klausuren 2 Prüfungen
falls negativ, Kompensationsprüfung

3. Externistenprüfungen über Häuslichen Unterricht

Schulpflichtige (9. Schulstufe) benötigen eine Befreiung des Schulbesuchs seitens der Bildungsdirektion Tirol (Nichtuntersagung der Teilnahme am häuslichen Unterricht).

Der Erfolg des Häuslichen Unterrichts muss durch eine Externistenprüfung nachgewiesen werden.

  • Der entsprechende Antrag sowie die erforderlichen Beilagen sind im Laufe des Schuljahres an externisten@tsn.at zu schicken.
  • Ein Zeugnis über die 9. Schulstufe wird ausgestellt, wenn alle Prüfungen abgelegt wurden.
  • Stoff ist der gewählte Lehrplan.
  • Die Prüfungen für Kandidat*innen des Häuslichen Unterrichts finden immer im Juni statt.

4. Zusatzprüfungen als Zulassung zum Universitätsstudium

Für bestimmte Studienrichtungen können an der Externistenkommission Tirol die Zusatzprüfungen aus Biologie und Umweltkunde bzw. Latein abgelegt werden.

Biologie und Umweltkunde

Wer an der Universität Innsbruck Biologie, Erdwissenschaften oder Pharmazie studieren möchte, muss mindestens 4 Wochenstunden im Fach Biologie und Umweltkunde ab der 8. Schulstufe nachweisen. Das entspricht der 5. und 6. Klasse im Gymnasium.

Prüfungsstoff und Prüfungsaufbau:
Den Prüfungsstoff finden Sie im Ansuchen – Biologie und Umweltkunde – Unizulassung. Sie erhalten zwei voneinander unabhängige Fragen, die beide beantwortet werden müssen. Die in den 15 Minuten Vorbereitungszeit angefertigten Notizen können in der Prüfung verwendet werden.

Ansuchen – Biologie und Umweltkunde – Unizulassung

Latein (5. - 8. Klasse)

Die Prüfung ist in Form einer schriftlichen Klausur (Ausmaß von 3 Unterrichtsstunden) und einer mündlichen Prüfung (15 Minuten Vorbereitungszeit, 15 Minuten Prüfungszeit) zu absolvieren.

→ Informationen zum Prüfungsstoff erhalten Sie von Frau Mag. Brigitte Fuchs: externisten@tsn.at
Anmeldeformular Externistenprüfung einzelne Unterrichtsgegenstände

Termine

Prüfungstermine zur Unizulassung (Biologie und Umweltkunde):
11. September 2025 – Ende der Anmeldefrist: 31. Juli 2025

Prüfungstermine für alle anderen Fächer:
September/Oktober 2025 – Ende der Anmeldefrist: 31. Juli 2025

Ort der Prüfungen

Abendgymnasium Innsbruck
Adolf-Pichler-Platz 1
6020 Innsbruck

Anwesenheit vor Prüfungsbeginn

Am Prüfungstag müssen alle Kandidat*innen 15 Minuten vor der ersten Prüfung anwesend sein. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit und beachten Sie die Informationen, die Sie per E-Mail erhalten.

Zeugnisausstellung

Für die Ausstellung eines Zeugnisses wird eine Gebühr von € 14,30 erhoben.

Gültigkeit von Noten

Die Noten für bereits bestandene Fächer sind nach einem Lehrplanwechsel drei Jahre lang gültig. Danach müssen Sie in diesen Fächern gegebenenfalls wieder Prüfungen machen.

Informationsmaterial / Downloads

  • Prüfungsverordnung: Details unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/eb/zb/erp.html
  • Übersicht Wahlpflichtgegenstände
  • Stundentafeln/Lehrpläne Oberstufe
  • Lehrpläne Oberstufe Vergleich
  • Informationsblatt Externistenreifeprüfung